Lexikon
Abmeierung
aus mittelalterlichem Bauernrecht in das nat.-soz. Erbhofgesetz übernommene Möglichkeit, im Zuge eines Rechtsverfahrens dem Besitzer eines landwirtschaftl. Betriebs das Eigentum an diesem zu entziehen oder ihn von der Verwaltung u. Nutznießung auszuschließen; war hauptsächl. vorgesehen bei anhaltend unsachgemäßer Bewirtschaftung oder bei ständiger Abwesenheit vom Betrieb; in abgeschwächter Form noch zu finden im Kontrollratsgesetz Nr. 45 zur Aufhebung der Erbhofgesetze u. Einführung neuer Bestimmungen über land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke (Unterstellung des landwirtschaftl. Betriebs unter Aufsicht oder Treuhänder, ggf. Zwangsverpachtung; inzwischen überholt durch das Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. 7. 1961).
Wissenschaft
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Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...
Wissenschaft
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Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...
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