Lexikon
Abmeierung
aus mittelalterlichem Bauernrecht in das nat.-soz. Erbhofgesetz übernommene Möglichkeit, im Zuge eines Rechtsverfahrens dem Besitzer eines landwirtschaftl. Betriebs das Eigentum an diesem zu entziehen oder ihn von der Verwaltung u. Nutznießung auszuschließen; war hauptsächl. vorgesehen bei anhaltend unsachgemäßer Bewirtschaftung oder bei ständiger Abwesenheit vom Betrieb; in abgeschwächter Form noch zu finden im Kontrollratsgesetz Nr. 45 zur Aufhebung der Erbhofgesetze u. Einführung neuer Bestimmungen über land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke (Unterstellung des landwirtschaftl. Betriebs unter Aufsicht oder Treuhänder, ggf. Zwangsverpachtung; inzwischen überholt durch das Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. 7. 1961).
Wissenschaft
Starker Mann, schwache Frau?
Stereotype beeinflussen Diagnose und Behandlung – und damit maßgeblich unsere Gesundheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Ein fünfjähriges Kind sitzt auf dem Schoß seines Vaters. Es trägt ein rotes T-Shirt, Shorts, die halblangen blonden Haare fallen ihm ins Gesicht. „Au!“, ruft das...
Wissenschaft
Gefallen, gefunden, gedeutet
Meteoriten landen nicht nur auf der Erde – sondern manchmal auch im Museum. Wie werden sie gefunden und untersucht? Was verraten sie über den Ursprung des Sonnensystems? Text: KAI DÜRFELD – Fotos: ANTJE KRAEMER An jenem kalten Januarmorgen bot sich für den unbedarften Betrachter ein recht sonderbarer Anblick. Da liefen Männer und...
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