Lexikon
Abmeierung
aus mittelalterlichem Bauernrecht in das nat.-soz. Erbhofgesetz übernommene Möglichkeit, im Zuge eines Rechtsverfahrens dem Besitzer eines landwirtschaftl. Betriebs das Eigentum an diesem zu entziehen oder ihn von der Verwaltung u. Nutznießung auszuschließen; war hauptsächl. vorgesehen bei anhaltend unsachgemäßer Bewirtschaftung oder bei ständiger Abwesenheit vom Betrieb; in abgeschwächter Form noch zu finden im Kontrollratsgesetz Nr. 45 zur Aufhebung der Erbhofgesetze u. Einführung neuer Bestimmungen über land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke (Unterstellung des landwirtschaftl. Betriebs unter Aufsicht oder Treuhänder, ggf. Zwangsverpachtung; inzwischen überholt durch das Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. 7. 1961).
Wissenschaft
Große Körper, wenig Krebs
Bayer 04 Leverkusen war der alles überragende Club der letzten Bundesliga-Saison. Die meisten wissen das. Doch was kaum jemand weiß: Vor bald zwanzig Jahren machte der Werksclub des Pharma-Giganten Bayer auf seiner Homepage Werbung für Haiknorpel-Präparate als Anti-Krebsmittel. Eigentlich hätte dafür damals Zwangsabstieg in die...
Wissenschaft
Die Unterwelt des Roten Planeten
Raumsonden lauschen nach tiefen Mars-Beben und durchleuchten die Gesteinskruste mit Radarwellen. Was verbirgt sich unter der von Kratern zerfurchten Landschaft? von THORSTEN DAMBECK Zu Beginn des 20. Jahrhunderts glaubten manche Astronomen, der Mars würde von einer verheerenden Dürre heimgesucht. Verzweifelt würden die Marsianer...