Lexikon

Atmverbrechen

Kernenergieverbrechen
Straftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998). Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe), wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert, außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet. Ähnlich in Österreich (§§ 171  f., 175 StGB).
fliegende_Herde_Common_Crane,Hortobagy_Ungarn
Wissenschaft

Verhängnisvolle Verspätung

Die meisten Tierarten bekommen ihren Nachwuchs dann, wenn das Nahrungsangebot am Aufzuchtort optimal ist. Doch durch die Klimaerwärmung kommen Zugvögel oft zu spät in ihre Brutgebiete zurück. von CHRISTIAN JUNG Der kleine, auffällig weiß und schwarzbraun gezeichnete Trauerschnäpper verbringt die Winterzeit von September bis März...

Sonnen, Sonnensystem
Wissenschaft

Rätsel des Sonnenzyklus gelöst

Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...

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