Lexikon

Atmverbrechen

Kernenergieverbrechen
Straftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998). Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe), wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert, außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet. Ähnlich in Österreich (§§ 171  f., 175 StGB).
Herz, Kreislauf
Wissenschaft

Herzenssache

Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...

Drossel
Wissenschaft

Tierischer Transport

Zoochorie, die Verbreitung von Samen durch Tiere, formt Ökosysteme und fördert Biodiversität. Ihre Erforschung bringt stetig neue, verblüffende Zusammenhänge ans Licht. von KURT DE SWAAF Wer kennt sie nicht? Die Pflanze mit großen Blättern, an der Kügelchen wachsen, die immer überall hängen bleiben. Ihre erstaunliche...

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