Lexikon
Atọmverbrechen
KernenergieverbrechenStraftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998). Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe), wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert, außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet. – Ähnlich in Österreich (§§ 171 f., 175 StGB).
Wissenschaft
Weiß oder rot?
Ein Vergleich antiker Überlieferungen mit Praktiken der Weinbauern Georgiens stellt bisherige Annahmen zur Weinerzeugung der alten Römer in Frage. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wein war im römischen Reich ein Grundnahrungsmittel, darin sind sich die Gelehrten einig. Überlieferte Texte und archäologische Funde verraten, wie die...
Wissenschaft
Warum erkältet man sich im Winter leichter?
Kälte, Nässe oder Zugluft sind nicht daran schuld, wenn die Nase läuft. Des Rätsels Lösung verrät Dr. med. Jürgen Brater. Auch wenn ein grippaler Infekt im allgemeinen Sprachgebrauch „Erkältung“ genannt wird, ist Kälte allein nicht in der Lage, ihn auszulösen. Wäre es anders, müssten Eskimos oder Polarforscher, die im ständigen...