Lexikon

Atmverbrechen

Kernenergieverbrechen
Straftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998). Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe), wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert, außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet. Ähnlich in Österreich (§§ 171  f., 175 StGB).
Wissenschaft

Wirklich wahr?

Die Frage nach der Wahrheit ist ein Klassiker der Wissenschaftsphilosophie, und gerade in dieser Zeit besonders wichtig. von TOBIAS HÜRTER Es gibt eine merkwürdige Stelle in der Bibel, die man leicht überliest. Als Jesus im Amtssitz des römischen Statthalters Pontius Pilatus verhört wird und beteuert, er sei gekommen, um „für die...

Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

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