Lexikon
Atọmverbrechen
KernenergieverbrechenStraftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998). Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe), wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert, außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet. – Ähnlich in Österreich (§§ 171 f., 175 StGB).
Wissenschaft
Taktgeber Mond
Der Mond bewegt nicht nur die Wassermassen der Meere. Auch viele Meeresbewohner richten sich nach ihm aus. Von Wiebke Pfohl Es ist der 11. Oktober 1492, Christoph Kolumbus und seine Mannschaft von der Santa Maria beobachten ein Phänomen, das Forschende erst Jahrhunderte später aufklären werden. Gegen 10 Uhr abends, vier Stunden...
Wissenschaft
Ruhe im Ohr!
Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...