Lexikon

Atmverbrechen

Kernenergieverbrechen
Straftaten nach §§ 307ff. StGB (neugefasst am 25. 1. 1998). Hiernach ist u. a. strafbar (in der Regel mit schwerer Freiheitsstrafe), wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert, außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet. Ähnlich in Österreich (§§ 171  f., 175 StGB).
Gehirn, Nervensystem, Kind
Wissenschaft

Geerbter Schutz

Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...

Sand, Wüste, Dubai
Wissenschaft

Dem Sand auf der Spur

Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.

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