Lexikon
Besitzkonstitut
Übergabeersatz beim Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen: Ist der Eigentümer im Besitz der Sache und will er auch nach Eigentumsübertragung, wie insbesondere bei der Sicherungsübereignung, Besitzer bleiben, so kann er mit dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbaren, kraft dessen dieser den mittelbaren Besitz an der Sache erhält (§ 930 BGB), z. B. als Verleiher, Vermieter oder Verpächter. Das Besitzkonstitut findet vor allem als besondere Art der Kreditsicherung Anwendung: der mittelbare Besitzer kann mit den Gegenständen (z. B. Produktionsmaschinen) arbeiten, räumt dem Kreditgeber jedoch den unmittelbaren Besitz („Oberbesitz“) ein, aus dem jener seine Forderung absichert.
Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...
Wissenschaft
Unterschätzte Intelligenz
Studien zu Oktopussen und Krebsen zeigen: Auch wirbellose Tiere sind schlau – und empfindsam. von BETTINA WURCHE Im schlammigen Meeresboden gräbt ein Oktopus eine Kokosnussschale aus, klemmt sie sich unter die Arme und marschiert davon. Als er eine zweite Schale findet, setzt er sich hinein und zieht die andere als Dach über sich...