Lexikon
Besitzkonstitut
Übergabeersatz beim Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen: Ist der Eigentümer im Besitz der Sache und will er auch nach Eigentumsübertragung, wie insbesondere bei der Sicherungsübereignung, Besitzer bleiben, so kann er mit dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbaren, kraft dessen dieser den mittelbaren Besitz an der Sache erhält (§ 930 BGB), z. B. als Verleiher, Vermieter oder Verpächter. Das Besitzkonstitut findet vor allem als besondere Art der Kreditsicherung Anwendung: der mittelbare Besitzer kann mit den Gegenständen (z. B. Produktionsmaschinen) arbeiten, räumt dem Kreditgeber jedoch den unmittelbaren Besitz („Oberbesitz“) ein, aus dem jener seine Forderung absichert.
Wissenschaft
Das Dunkle nach der Aufklärung
Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“ So verkündete es Bertolt Brecht in der Dreigroschenoper, in der es um das Elend des menschlichen Alltags ging. Ebenso lassen sich diese Zeilen aber auch auf die Philosophie der Aufklärung beziehen, […]...
Wissenschaft
Fäkale Forensik
Versteinerter Kot verrät Paläontologen viel über die frühe Dinosaurier-Evolution. Funde im Südwesten Polens dokumentieren den Aufstieg dieser Reptiliengruppe vor über 200 Millionen Jahren. von BETTINA WURCHE Der Dinosaurier beißt einige saftige Farnwedel ab, danach knabbert er Koniferen-Grün – und schluckt, ohne zu kauen. Im Dino...