Lexikon

Besitzkonstitut

Übergabeersatz beim Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen: Ist der Eigentümer im Besitz der Sache und will er auch nach Eigentumsübertragung, wie insbesondere bei der Sicherungsübereignung, Besitzer bleiben, so kann er mit dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbaren, kraft dessen dieser den mittelbaren Besitz an der Sache erhält (§ 930 BGB), z. B. als Verleiher, Vermieter oder Verpächter. Das Besitzkonstitut findet vor allem als besondere Art der Kreditsicherung Anwendung: der mittelbare Besitzer kann mit den Gegenständen (z. B. Produktionsmaschinen) arbeiten, räumt dem Kreditgeber jedoch den unmittelbaren Besitz („Oberbesitz“) ein, aus dem jener seine Forderung absichert.
Gerät zur nicht-invasiven Elektrostimulation
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Nicht-invasive Elektrostimulation hilft

Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...

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