Lexikon
Besitzkonstitut
Übergabeersatz beim Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen: Ist der Eigentümer im Besitz der Sache und will er auch nach Eigentumsübertragung, wie insbesondere bei der Sicherungsübereignung, Besitzer bleiben, so kann er mit dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbaren, kraft dessen dieser den mittelbaren Besitz an der Sache erhält (§ 930 BGB), z. B. als Verleiher, Vermieter oder Verpächter. Das Besitzkonstitut findet vor allem als besondere Art der Kreditsicherung Anwendung: der mittelbare Besitzer kann mit den Gegenständen (z. B. Produktionsmaschinen) arbeiten, räumt dem Kreditgeber jedoch den unmittelbaren Besitz („Oberbesitz“) ein, aus dem jener seine Forderung absichert.

Wissenschaft
Nicht-invasive Elektrostimulation hilft
Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...

Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...