Lexikon

Besitzkonstitut

Übergabeersatz beim Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen: Ist der Eigentümer im Besitz der Sache und will er auch nach Eigentumsübertragung, wie insbesondere bei der Sicherungsübereignung, Besitzer bleiben, so kann er mit dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbaren, kraft dessen dieser den mittelbaren Besitz an der Sache erhält (§ 930 BGB), z. B. als Verleiher, Vermieter oder Verpächter. Das Besitzkonstitut findet vor allem als besondere Art der Kreditsicherung Anwendung: der mittelbare Besitzer kann mit den Gegenständen (z. B. Produktionsmaschinen) arbeiten, räumt dem Kreditgeber jedoch den unmittelbaren Besitz („Oberbesitz“) ein, aus dem jener seine Forderung absichert.
Wissenschaft

Die Blumen der Arktis

Arktische Pflanzen haben beeindruckende Strategien entwickelt, um unter extremen Bedingungen zu überleben – und sie verändern sich weiter, als Reaktion auf ein wärmeres Klima. von MARLENA ABRIL WEGNER Weiße, endlose Landschaften aus Eis und Schnee, gefrorene Meere – eine kalte Wüste. Das ist das Bild, das viele Menschen mit der...

Kiefer eines Höhlenbären
Wissenschaft

Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat

Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...

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