Lexikon

Sicherungsübereignung

treuhänderische Übereignung von Sachen ohne Übertragung des unmittelbaren Besitzes (durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts) zur Sicherung einer Forderung, durch deren Erlöschen die Sicherungsübereignung hinfällig oder der Sicherungseigentümer verpflichtet wird, das Eigentum zurückzuübertragen. Obwohl gesetzlich nicht geregelt, wurde sie anstelle eines nach dem BGB unzulässigen besitzlosen Pfandrechts von der Wirtschaftspraxis entwickelt und von der Rechtsprechung anerkannt.
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Wissenschaft

Ein Viererpack aus Neutronen

Tetraneutronen sind ein kurzlebiger Zustand der Materie – für Kernphysiker jedoch sehr aufschlussreich.

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Wissenschaft

Solarzelle statt Ladesäule

Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...

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