Lexikon
Sicherungsübereignung
treuhänderische Übereignung von Sachen ohne Übertragung des unmittelbaren Besitzes (durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts) zur Sicherung einer Forderung, durch deren Erlöschen die Sicherungsübereignung hinfällig oder der Sicherungseigentümer verpflichtet wird, das Eigentum zurückzuübertragen. Obwohl gesetzlich nicht geregelt, wurde sie anstelle eines nach dem BGB unzulässigen besitzlosen Pfandrechts von der Wirtschaftspraxis entwickelt und von der Rechtsprechung anerkannt.
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...
Wissenschaft
Was Krakenarme so beweglich macht
Kraken bewegen sich und vor allem ihre Arme mit einzigartiger Geschicklichkeit. Sie können sie in nahezu alle Richtungen verdrehen und krümmen und sogar ihre Saugnäpfe verformen und unabhängig voneinander bewegen. Wie das den Kopffüßern gelingt, haben nun Forschende mittels hochauflösender Analysen der Krakenarm-Nerven...
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