Lexikon
Sicherungsübereignung
treuhänderische Übereignung von Sachen ohne Übertragung des unmittelbaren Besitzes (durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts) zur Sicherung einer Forderung, durch deren Erlöschen die Sicherungsübereignung hinfällig oder der Sicherungseigentümer verpflichtet wird, das Eigentum zurückzuübertragen. Obwohl gesetzlich nicht geregelt, wurde sie anstelle eines nach dem BGB unzulässigen besitzlosen Pfandrechts von der Wirtschaftspraxis entwickelt und von der Rechtsprechung anerkannt.
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
Wissenschaft
Freund und Feind
Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...
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