Lexikon
Sicherungsübereignung
treuhänderische Übereignung von Sachen ohne Übertragung des unmittelbaren Besitzes (durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts) zur Sicherung einer Forderung, durch deren Erlöschen die Sicherungsübereignung hinfällig oder der Sicherungseigentümer verpflichtet wird, das Eigentum zurückzuübertragen. Obwohl gesetzlich nicht geregelt, wurde sie anstelle eines nach dem BGB unzulässigen besitzlosen Pfandrechts von der Wirtschaftspraxis entwickelt und von der Rechtsprechung anerkannt.
Wissenschaft
Archäologe aus Leidenschaft
Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...
Wissenschaft
Rätselhafte Träume
Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...