Lexikon

Mindestnennbetrag

der Nennbetrag des Grundkapitals einer AG bzw. einer Aktie, der nicht unterschritten werden darf; er beträgt gemäß § 7 AktG beim Grundkapital 50 000 Euro, gemäß § 8 AktG bei einer Aktie 1 Euro. Aktien über einen niedrigeren Nennbetrag sind nichtig.
Patera, Io, Vulkan, Jupiter
Wissenschaft

Ein Mond speit Feuer

Auf Jupiters Trabant Io brodeln rund 250 Vulkane in der schwefligen Landschaft. Werden sie von einem magmatischen Ozean gespeist?

Der Beitrag Ein Mond speit Feuer erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Frau, Schmerzen
Wissenschaft

Ruhe im Ohr!

Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...

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