Lexikon
Reichsritterschaft
im römisch-deutschen Reich die unmittelbar dem König und Reich unterstehenden Ritter, die dem niederen Adel angehörten, ohne Sitz und Stimme im Reichstag. 1577 verbanden sich die Ritterkreise von Schwaben, Franken und den Rheinlanden. Die dazugehörigen Personen und Güter wurden in einem Verzeichnis (Rittermatrikel) geführt. Die Reichsritter hatten in ihren Besitzungen bedingte landesherrliche Gewalt. 1801 wurden die linksrheinischen, 1806 die übrigen Reichsritter mediatisiert, d. h. der jeweiligen Landeshoheit unterworfen.
Wissenschaft
Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?
Jeder, so scheint es, hat eine Wunderlösung zum Klimawandel. Für manche lautet sie Wasserstoff, für andere Kernkraft oder Mikroalgen oder schwimmende Solaranlagen oder Bäume pflanzen. Für sich allein werden die meisten dieser Ideen zur Lösung nicht ausreichen, sie haben aber immerhin das Potenzial, dazu beizutragen. Eine absurde...
Wissenschaft
Was wissen die Aliens?
Es gibt über 2000 benachbarte Sternsysteme, von wo aus sich die Erde entdecken ließe. In Dutzenden davon könnten hypothetische Außerirdische sogar unsere Radio- und TV-Signale auffangen. von THORSTEN DAMBECK Herzliche Grüße an alle“, lautet die deutschsprachige Kurzbotschaft, die seit 1977 zu den Sternen fliegt. Zu Beginn dieses...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die Stadt als Rohstoff-Mine
Immunsystem mit Schlagkraft
Zurück zu den Ursprüngen
Schutz vor kleinen Aliens
Leben im Extremen
Heilung im Takt der Natur