Lexikon

Reichsritterschaft

im römisch-deutschen Reich die unmittelbar dem König und Reich unterstehenden Ritter, die dem niederen Adel angehörten, ohne Sitz und Stimme im Reichstag. 1577 verbanden sich die Ritterkreise von Schwaben, Franken und den Rheinlanden. Die dazugehörigen Personen und Güter wurden in einem Verzeichnis (Rittermatrikel) geführt. Die Reichsritter hatten in ihren Besitzungen bedingte landesherrliche Gewalt. 1801 wurden die linksrheinischen, 1806 die übrigen Reichsritter mediatisiert, d. h. der jeweiligen Landeshoheit unterworfen.
Wissenschaft

Raubvögel der Dino-Ära

Über den Köpfen von Tyrannosaurus rex und Co. flogen offenbar schon Vögel mit Beute in den Krallen durch die Luft: Ähnlich wie die modernen Raubvögel jagten wahrscheinlich auch zwei neuentdeckte Vogelarten der späten Kreidezeit, berichten Forschende. Dies geht aus Merkmalen ihrer Fußknochen hervor, die denen von Falken oder Eulen...

Hanf, CBD, Medizin
Wissenschaft

Kleiner Effekt oder große Wirkung?

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