Lexikon
Reichsritterschaft
im römisch-deutschen Reich die unmittelbar dem König und Reich unterstehenden Ritter, die dem niederen Adel angehörten, ohne Sitz und Stimme im Reichstag. 1577 verbanden sich die Ritterkreise von Schwaben, Franken und den Rheinlanden. Die dazugehörigen Personen und Güter wurden in einem Verzeichnis (Rittermatrikel) geführt. Die Reichsritter hatten in ihren Besitzungen bedingte landesherrliche Gewalt. 1801 wurden die linksrheinischen, 1806 die übrigen Reichsritter mediatisiert, d. h. der jeweiligen Landeshoheit unterworfen.
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...
Wissenschaft
Späte Diagnose
Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...