Lexikon

Reichsritterschaft

im römisch-deutschen Reich die unmittelbar dem König und Reich unterstehenden Ritter, die dem niederen Adel angehörten, ohne Sitz und Stimme im Reichstag. 1577 verbanden sich die Ritterkreise von Schwaben, Franken und den Rheinlanden. Die dazugehörigen Personen und Güter wurden in einem Verzeichnis (Rittermatrikel) geführt. Die Reichsritter hatten in ihren Besitzungen bedingte landesherrliche Gewalt. 1801 wurden die linksrheinischen, 1806 die übrigen Reichsritter mediatisiert, d. h. der jeweiligen Landeshoheit unterworfen.
Illustration eines Gehirns, das gewaschen und gereinigt wird
Wissenschaft

Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns

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Erziehung, Mutter-Kind
Wissenschaft

Alles fürs Kind

Die bindungsorientierte Erziehung stellt Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt. Was hinter diesem Stil steckt und was die Forschung dazu sagt. von JAN SCHWENKENBECHER Welche ist die beste Erziehungsmethode? Folgt man Blogs, Podcasts, Magazinen und Bestsellern für Eltern sowie der ein oder anderen Momfluencerin, lautet die...

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