Lexikon

Reichsritterschaft

im römisch-deutschen Reich die unmittelbar dem König und Reich unterstehenden Ritter, die dem niederen Adel angehörten, ohne Sitz und Stimme im Reichstag. 1577 verbanden sich die Ritterkreise von Schwaben, Franken und den Rheinlanden. Die dazugehörigen Personen und Güter wurden in einem Verzeichnis (Rittermatrikel) geführt. Die Reichsritter hatten in ihren Besitzungen bedingte landesherrliche Gewalt. 1801 wurden die linksrheinischen, 1806 die übrigen Reichsritter mediatisiert, d. h. der jeweiligen Landeshoheit unterworfen.
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