Lexikon
Strafmilderung
Unterschreiten des für eine bestimmte Straftat an sich vorgeschriebenen Regelstrafrahmens; im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich angeordnet oder zugelassen, z. B. bei weniger strafwürdiger Begehungsform (Beihilfe, Versuch), verminderter Zurechnungsfähigkeit, Aussage- und Eidesnotstand (Eidesdelikt) und sonstigen mildernden Umständen. Ausmaß der Strafmilderung (§ 49 StGB): regelmäßig ein Viertel des Höchstmaßes.
Wissenschaft
Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen
Oft heißt es in der Wissenschaft: Wichtiger als Antworten zu finden, ist es, die richtigen Fragen zu stellen. Denn nur die richtigen Fragen ebnen den Weg zu echten Antworten – indem sie Tür und Tor zu klaren Experimenten öffnen, deren Resultate zu wichtigen neuen Erkenntnissen führen. Doch genau darin liegt der entscheidende...
Wissenschaft
„Wir verbinden die Digitalisierung mit der Biotechnologie“
Fraunhofer-Experte Robert Miehe erklärt, wie Forscher einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft voranbringen wollen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Miehe, um fossile Rohstoffe zu sparen und zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, ist oft von einer Bioökonomie die Rede. Was ist das? Die Bioökonomie ist ein Begriff, der...