Lexikon
Strafmilderung
Unterschreiten des für eine bestimmte Straftat an sich vorgeschriebenen Regelstrafrahmens; im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich angeordnet oder zugelassen, z. B. bei weniger strafwürdiger Begehungsform (Beihilfe, Versuch), verminderter Zurechnungsfähigkeit, Aussage- und Eidesnotstand (Eidesdelikt) und sonstigen mildernden Umständen. Ausmaß der Strafmilderung (§ 49 StGB): regelmäßig ein Viertel des Höchstmaßes.
Wissenschaft
Unser selektives Gehirn
Warum wir unsere Gesprächspartner selbst im Stimmengewirr einer Party noch problemlos verstehen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Sicher haben Sie das auch schon einmal erlebt: Sie stehen bei einem gesellschaftlichen Ereignis in einer von mehreren Gesprächsrunden und beteiligen sich, ein Getränk in der Hand, munter an der...
Wissenschaft
Eigenes kindliches Gesicht weckt Erinnerungen
Erinnerungen aus unserer Kindheit können wir als Erwachsene oft nur noch schwer abrufen. Doch womöglich könnte ein einfacher Trick unserem Gedächtnis auf die Sprünge helfen: In einem Experiment erinnerten sich Testpersonen detaillierter an frühe autobiografische Erlebnisse, wenn sie ihr eigenes Gesicht währenddessen in einer...