Lexikon

Strafmilderung

Unterschreiten des für eine bestimmte Straftat an sich vorgeschriebenen Regelstrafrahmens; im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich angeordnet oder zugelassen, z. B. bei weniger strafwürdiger Begehungsform (Beihilfe, Versuch), verminderter Zurechnungsfähigkeit, Aussage- und Eidesnotstand (Eidesdelikt) und sonstigen mildernden Umständen. Ausmaß der Strafmilderung (§ 49 StGB): regelmäßig ein Viertel des Höchstmaßes.
Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

Schildkröte, Meer, schwimmend
Wissenschaft

Hilfe für das Plastik-Meer

In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...

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