Lexikon

Strafmilderung

Unterschreiten des für eine bestimmte Straftat an sich vorgeschriebenen Regelstrafrahmens; im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich angeordnet oder zugelassen, z. B. bei weniger strafwürdiger Begehungsform (Beihilfe, Versuch), verminderter Zurechnungsfähigkeit, Aussage- und Eidesnotstand (Eidesdelikt) und sonstigen mildernden Umständen. Ausmaß der Strafmilderung (§ 49 StGB): regelmäßig ein Viertel des Höchstmaßes.
Ionen, Licht
Wissenschaft

Der solare Doppelpack

Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...

Elektronen, Laserpulse
Wissenschaft

Vom Laserblitz zum Teilchenstrahl

Teilchenbeschleuniger liefern brillante Röntgenstrahlung, etwa für die Forschung an Akkus oder Viren. Doch die Anlagen sind groß und teuer. Neue, kleinere und sparsamere Quellen nutzen Laserlicht und könnten neben Röntgen- und Elektronenstrahlen bald auch Protonen und Neutronen auf Knopfdruck liefern. von ANDREA THOSS Seit...

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