Lexikon
Zurechnungsfähigkeit
Deliktfähigkeitdie geistig-seelische Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen (intellektuelles Moment) und nach dieser Einsicht zu handeln (Willensmoment). Die Zurechnungsfähigkeit setzt im Zivil- und Strafrecht ein bestimmtes Alter voraus. Sie kann außerdem durch bestimmte seelische Störungen ausgeschlossen sein (Unzurechnungsfähigkeit, Schuldunfähigkeit). Im Strafrecht wurde der Begriff durch Schuldfähigkeit ersetzt, im Zivilrecht zunehmend durch die Begriffe Delikts-, Verschuldensfähigkeit oder Verantwortlichkeit verdrängt (§ 827 BGB). – Ähnlich in Österreich (§§ 11 StGB, 9–10 JGG) und in der Schweiz (Art. 10 ff. StGB).
Wissenschaft
Verhängnisvolle Verspätung
Die meisten Tierarten bekommen ihren Nachwuchs dann, wenn das Nahrungsangebot am Aufzuchtort optimal ist. Doch durch die Klimaerwärmung kommen Zugvögel oft zu spät in ihre Brutgebiete zurück. von CHRISTIAN JUNG Der kleine, auffällig weiß und schwarzbraun gezeichnete Trauerschnäpper verbringt die Winterzeit von September bis März...
Wissenschaft
Superstars im Tarantel-Nebel
Riesensterne sind für die Entwicklung von Galaxien von großer Bedeutung, obwohl extrem kurzlebig und selten. Nun gelang es, sie hochwertig zu fotografieren.
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