Lexikon

Zurechnungsfähigkeit

Deliktfähigkeit
die geistig-seelische Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen (intellektuelles Moment) und nach dieser Einsicht zu handeln (Willensmoment). Die Zurechnungsfähigkeit setzt im Zivil- und Strafrecht ein bestimmtes Alter voraus. Sie kann außerdem durch bestimmte seelische Störungen ausgeschlossen sein (Unzurechnungsfähigkeit, Schuldunfähigkeit). Im Strafrecht wurde der Begriff durch Schuldfähigkeit ersetzt, im Zivilrecht zunehmend durch die Begriffe Delikts-, Verschuldensfähigkeit oder Verantwortlichkeit verdrängt (§ 827 BGB). Ähnlich in Österreich (§§ 11 StGB, 910 JGG) und in der Schweiz (Art. 10 ff. StGB).
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Wenn die Sonne in der Nase kitzelt

Warum einige Menschen niesen müssen, wenn sie plötzlich in helles Sonnenlicht schauen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon den griechischen Universalgelehrten Aristoteles beschäftigte im vierten Jahrhundert vor Christus die Frage, warum manche Menschen beim plötzlichen Blick ins Licht niesen müssen, andere aber nicht. Er machte...

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Standheizung

Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...

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