Lexikon
Zurechnungsfähigkeit
Deliktfähigkeitdie geistig-seelische Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen (intellektuelles Moment) und nach dieser Einsicht zu handeln (Willensmoment). Die Zurechnungsfähigkeit setzt im Zivil- und Strafrecht ein bestimmtes Alter voraus. Sie kann außerdem durch bestimmte seelische Störungen ausgeschlossen sein (Unzurechnungsfähigkeit, Schuldunfähigkeit). Im Strafrecht wurde der Begriff durch Schuldfähigkeit ersetzt, im Zivilrecht zunehmend durch die Begriffe Delikts-, Verschuldensfähigkeit oder Verantwortlichkeit verdrängt (§ 827 BGB). – Ähnlich in Österreich (§§ 11 StGB, 9–10 JGG) und in der Schweiz (Art. 10 ff. StGB).
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