Lexikon
Rechtsmedizin
Gerichtsmedizin; forensische MedizinFachgebiet der Medizin, das medizinische Erkenntnisse für die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, für die Begutachtung medizinisch-rechtlicher Aspekte und für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar macht. Rechtsmediziner stellen z. B. die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten fest, erstellen Gutachten bei Körperverletzungen, Vergewaltigung und Vaterschaftsklagen. Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen. Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten bei Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig.
Wissenschaft
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Wie beliebt sind bestimmte Politiker? Welche Marktchancen hat ein neues Produkt? Um solche Fragen zu beantworten, kommen häufig Online-Umfragen zum Einsatz. Doch immer besser werdende KI-Sprachmodelle bedrohen die Aussagekraft solcher Erhebungen. Zwar bauen viele Umfragetools Tests ein, um computergenerierte Antworten zu erkennen...
Wissenschaft
Gesunde Mäuse mit zwei Vätern erzeugt?
Mittels Stammzellen und Gentechnik können Mäuse ohne Mutter, dafür mit zwei biologischen Vätern erzeugt werden. Nun haben Forscher die Methodik so verbessert, dass solche Mäuse länger überleben und teils sogar das Erwachsenalter erreichen. Dafür veränderten die Wissenschaftler 20 Gene mit epigenetischen DNA-Modifikationen, um...