Lexikon

Rechtsmedizin

Gerichtsmedizin; forensische Medizin
Fachgebiet der Medizin, das medizinische Erkenntnisse für die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, für die Begutachtung medizinisch-rechtlicher Aspekte und für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar macht. Rechtsmediziner stellen z. B. die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten fest, erstellen Gutachten bei Körperverletzungen, Vergewaltigung und Vaterschaftsklagen. Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen. Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten bei Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig.
Atmosphäre
Wissenschaft

Die arbeitende Atmosphäre

Neue Simulationen versuchen die Prozesse in der Atmosphäre mithilfe thermodynamischer Konzepte auf einfache Weise zu bilanzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Langsam, aber sicher wird es wärmer auf dem Planeten Erde. In den letzten Jahren hat sich nicht nur die globale Oberflächentemperatur klar messbar erhöht. Auch die...

Walnussbaum
Wissenschaft

Wie Walnussbäume ihr Geschlecht wechseln

Um eine Selbstbefruchtung zu vermeiden, haben Walnussbäume einen Trick entwickelt: Innerhalb einer Saison bringen sie zunächst Blüten des einen Geschlechts hervor und danach Blüten des anderen. Welches Geschlecht zuerst kommt, unterscheidet sich von Baum zu Baum. Nun haben Biologen die genetischen Grundlagen für diesen...

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