Lexikon
Rechtsmedizin
Gerichtsmedizin; forensische MedizinFachgebiet der Medizin, das medizinische Erkenntnisse für die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, für die Begutachtung medizinisch-rechtlicher Aspekte und für die Aufklärung von Verbrechen nutzbar macht. Rechtsmediziner stellen z. B. die Haft- und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten fest, erstellen Gutachten bei Körperverletzungen, Vergewaltigung und Vaterschaftsklagen. Die forensische Pathologie als ein Teilgebiet der Rechtsmedizin untersucht Todesfälle, bei denen eine unnatürliche Todesursache angenommen wird, außerdem Kindesmisshandlungen. Die forensische Psychiatrie beurteilt z. B. die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten bei Begehung einer Tat oder die Geschäftsfähigkeit eines Beklagten. Rechtsmediziner sind auch als Gutachter in Kunstfehlerprozessen gegen Ärzte tätig.
Wissenschaft
Die Babylonier und der Mond
Im alten Babylon oblag es den Hofastrologen, die Vorgänge am Himmel zu beobachten, zu deuten und Vorhersagen zu treffen. Insbesondere Mondfinsternisse galten als Vorboten kommenden Unheils, wie auf vier Omen-Tafeln zu lesen ist, deren Übersetzung vor wenigen Monaten veröffentlicht wurde. Die mit Keilschrift versehenen...
Wissenschaft
Tierischer Gen-Patentklau mit Medizin-Potenzial
In kuriosen Wasser-Wesen steckt offenbar Potenzial für die Medizin: Um Infektionen zu bekämpfen, nutzen Bdelloida-Rädertierchen genetische „Antibiotika-Rezepte“, die sie Bakterien geklaut und für sich angepasst haben, zeigt eine Studie. Da die Substanzen für die Wirkung in einem tierischen Organismus optimiert sind, könnten sie...
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