Lexikon
Studiengebühren
Abgabe, die während des Studiums von Studenten zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen (Verwaltungskostenbeitrag, Semesterticket u. a.) zu entrichten ist; ermöglicht 2005 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den im Hochschulrahmengesetz festgelegten Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums für nichtig erklärte und die Entscheidung darüber den Ländern übertrug; seitdem in 8 Bundesländern eingeführt mit einem Semesterbetrag von bis zu 500 Euro. Daneben werden von einigen Bundesländern Langzeitstudiengebühren (500–800 Euro pro Semester) für ein deutliches Überschreiten der Regelstudienzeit erhoben. Studiengebühren gibt es u. a. seit jeher in den USA, ferner in den meisten Staaten der Europäischen Union.
Wissenschaft
Die Erfahrungsmaschine
Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...
Wissenschaft
Auf der DNA-Spur
Die Analyse der am Tatort gefundenen DNA ist ein wichtiges Element kriminalistischer Ermittlungen. Wie funktionieren die Verfahren der Molekulargenetiker? von DANIELA WAKONIGG Lange Zeit mussten sich Ermittler mit Abdrücken von Fingern und Schuhen, der Farbe und Struktur gefundener Haare oder der Analyse von Blutgruppen begnügen...
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