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28. April 1999  -  Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ...

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist eine Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß. Mehrere Langzeitstudierende hatten gegen die Gebühren geklagt. Als bisher einziges Bundesland verlangt Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 1998/99 eine Gebühr ab dem 14. Semester (1000 DM pro Studienhalbjahr).

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