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Studiengebühren

Abgabe, die während des Studiums von Studenten zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen (Verwaltungskostenbeitrag, Semesterticket u. a.) zu entrichten ist; ermöglicht 2005 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den im Hochschulrahmengesetz festgelegten Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums für nichtig erklärte und die Entscheidung darüber den Ländern übertrug; seitdem in 8 Bundesländern eingeführt mit einem Semesterbetrag von bis zu 500 Euro. Daneben werden von einigen Bundesländern Langzeitstudiengebühren (500800 Euro pro Semester) für ein deutliches Überschreiten der Regelstudienzeit erhoben. Studiengebühren gibt es u. a. seit jeher in den USA, ferner in den meisten Staaten der Europäischen Union.

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