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26. Januar 2005  -  Karlsruhe ...

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Bundesländer künftig nach eigenem Ermessen Studiengebühren erheben dürfen. Das von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene bundesweite Gebührenverbot verletze - so die Begründung - die Bildungshoheit der Länder

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