Lexikon
Tarịfrecht
ein Teil des Arbeitsrechts: die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. In Deutschland wurde das Tarifrecht erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 (Neufassung 1928) geregelt. Neuregelung im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der Berufsverbände (Tarifvertragsgesetz [TVG] vom 9. 4. 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, durch Gesetz vom 23. 4. 1953 auf das Bundesgebiet ausgedehnt, gilt in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit späteren Änderungen). In Österreich: Kollektivvertrag, in der Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag.
Wissenschaft
Kernkraft: zu teuer und zu langsam?
Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...
Wissenschaft
Wer es hat zuerst gerochen…
Aliens sind nervig. Tut uns leid, aber das muss mal gesagt werden. Und ja, Mr. Spock, Alf, E.T. und die anderen außerirdischen Wesen, die wir aus dem Fernsehen kennen, mögen nett sein. Aber sie sind halt auch erfunden. In echt haben wir noch kein einziges Alien entdeckt, nicht einmal irgendeinen außerirdischen Einzeller, bei dem...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Reisen zu Dunklen Orten
Im Wettlauf mit dem Beben
Tanzendes Gold
Archäologe aus Leidenschaft
Kosmische Nachzügler und Magnete
Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen