Lexikon
Tarịfrecht
ein Teil des Arbeitsrechts: die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. In Deutschland wurde das Tarifrecht erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 (Neufassung 1928) geregelt. Neuregelung im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der Berufsverbände (Tarifvertragsgesetz [TVG] vom 9. 4. 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, durch Gesetz vom 23. 4. 1953 auf das Bundesgebiet ausgedehnt, gilt in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit späteren Änderungen). In Österreich: Kollektivvertrag, in der Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag.
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Ackerbau und Viehhaltung gelten als ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Doch würde sie anders betrieben als bisher, könnte die Landwirtschaft im Gegenteil die Erderwärmung deutlich bremsen. von HARTMUT NETZ Vier Promille sollen es richten. Stiege der Humusgehalt aller landwirtschaftlichen Böden weltweit um nur vier...
Wissenschaft
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