Lexikon
Tarịfrecht
ein Teil des Arbeitsrechts: die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. In Deutschland wurde das Tarifrecht erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 (Neufassung 1928) geregelt. Neuregelung im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der Berufsverbände (Tarifvertragsgesetz [TVG] vom 9. 4. 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, durch Gesetz vom 23. 4. 1953 auf das Bundesgebiet ausgedehnt, gilt in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit späteren Änderungen). In Österreich: Kollektivvertrag, in der Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag.
Wissenschaft
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Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
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Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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