Lexikon

Tarfvertrag

eine schriftliche Gesamtvereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisation (Verbandstarif) oder zwischen Gewerkschaften und einem Arbeitgeber (Firmentarif). Durch Tarifvertrag kann objektives Recht für den Abschluss und die Bedingungen (Lohn, Urlaub, Arbeitszeit) von Einzelarbeitsverhältnissen festgelegt werden. Auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen können geregelt werden.
In der Schweiz heißt der Tarifvertrag Gesamtarbeitsvertrag, in Österreich Kollektivvertrag.
Humanoide Echse mit Anzug und Brille, steht aufrecht, trägt einen Aktenkoffer, Text:
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