Lexikon
Tarịfvertrag
Inhalt von Tarifverträgen
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgebern (Firmentarif) oder Arbeitgeberverbänden (Verbandstarif). Die Tariffähigkeit, d. h. die Fähigkeit, rechtswirksam einen Tarifvertrag abzuschließen, besitzen auf der Arbeitnehmerseite nur die Gewerkschaften, während auf der Arbeitgeberseite nicht nur Verbände, sondern auch Einzelunternehmer tariffähig sind. Den Inhalt eines Tarifvertrages bildet die Regelung der Arbeitsbedingungen für den Abschluss von Einzelarbeitsverträgen. Der Tarifvertrag enthält also nicht schon selbst einen Einzelarbeitsvertrag, sondern Normen, die künftigen Einzelarbeitsverträgen der Tarifvertragsparteien zugrunde liegen sollen. Die Arbeitsbedingungen brauchen nicht erschöpfend im Tarifvertrag geregelt zu werden. Üblich sind vor allem Vereinbarungen über Arbeitslöhne, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub u. a. Die Bestimmungen des Tarifvertrages sind für alle an den Vertrag gebundenen Personen unabdingbar, Einzelarbeitsverträge können nur zugunsten der Arbeitnehmer abweichend vom Tarifvertrag gestaltet werden.
- Einleitung
- Geschichte der Tarifverträge
- Inhalt von Tarifverträgen
- Geltungsbereich von Tarifverträgen
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