Lexikon
Tarịfvertrag
eine schriftliche Gesamtvereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisation (Verbandstarif) oder zwischen Gewerkschaften und einem Arbeitgeber (Firmentarif). Durch Tarifvertrag kann objektives Recht für den Abschluss und die Bedingungen (Lohn, Urlaub, Arbeitszeit) von Einzelarbeitsverhältnissen festgelegt werden. Auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen können geregelt werden.
In der Schweiz heißt der Tarifvertrag Gesamtarbeitsvertrag, in Österreich Kollektivvertrag.
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