Lexikon
Tarịfvertrag
eine schriftliche Gesamtvereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisation (Verbandstarif) oder zwischen Gewerkschaften und einem Arbeitgeber (Firmentarif). Durch Tarifvertrag kann objektives Recht für den Abschluss und die Bedingungen (Lohn, Urlaub, Arbeitszeit) von Einzelarbeitsverhältnissen festgelegt werden. Auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen können geregelt werden.
In der Schweiz heißt der Tarifvertrag Gesamtarbeitsvertrag, in Österreich Kollektivvertrag.
Wissenschaft
Land unter an den Küsten
In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...
Wissenschaft
»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«
In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...