Lexikon

Arbeitslohn

Vergütung für die Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitslohn ist grundsätzlich nachträglich zu zahlen (§ 614 BGB). Bei Arbeitern ist wöchentliche Zahlung, bei Angestellten monatliche (Gehalt) üblich. Der Arbeitslohn ist entweder Zeitlohn oder Akkordlohn; manchmal ist beides gekoppelt, so dass dem Arbeitnehmer jedenfalls der Zeitlohn, bei Überschreitung einer Mindestleistung Akkordlohn zusteht. Die zeitliche Einheit, von der bei Arbeitern ausgegangen wird, ist regelmäßig die Stunde, bei Angestellten der Monat. Leistungslohn (Akkord-, Prämienlohn) wird allein durch die Leistung bestimmt. Der sog. Familienlohn berücksichtigt die Belastung des Arbeitnehmers durch Unterhaltsansprüche oder erhöhte Bedürfnisse (Soziallohn), meistens in Form von Zuschlägen. Der Arbeitslohn wird weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Der Lohnanspruch ist durch Beschränkung der Pfändungsmöglichkeit gesichert (§§ 850850i ZPO).
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Wissenschaft

Triumph des Möglichen

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Wissenschaft

Verhängnisvolle Verspätung

Die meisten Tierarten bekommen ihren Nachwuchs dann, wenn das Nahrungsangebot am Aufzuchtort optimal ist. Doch durch die Klimaerwärmung kommen Zugvögel oft zu spät in ihre Brutgebiete zurück. von CHRISTIAN JUNG Der kleine, auffällig weiß und schwarzbraun gezeichnete Trauerschnäpper verbringt die Winterzeit von September bis März...

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