Lexikon

Arbeitslohn

Vergütung für die Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitslohn ist grundsätzlich nachträglich zu zahlen (§ 614 BGB). Bei Arbeitern ist wöchentliche Zahlung, bei Angestellten monatliche (Gehalt) üblich. Der Arbeitslohn ist entweder Zeitlohn oder Akkordlohn; manchmal ist beides gekoppelt, so dass dem Arbeitnehmer jedenfalls der Zeitlohn, bei Überschreitung einer Mindestleistung Akkordlohn zusteht. Die zeitliche Einheit, von der bei Arbeitern ausgegangen wird, ist regelmäßig die Stunde, bei Angestellten der Monat. Leistungslohn (Akkord-, Prämienlohn) wird allein durch die Leistung bestimmt. Der sog. Familienlohn berücksichtigt die Belastung des Arbeitnehmers durch Unterhaltsansprüche oder erhöhte Bedürfnisse (Soziallohn), meistens in Form von Zuschlägen. Der Arbeitslohn wird weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Der Lohnanspruch ist durch Beschränkung der Pfändungsmöglichkeit gesichert (§§ 850850i ZPO).
Wissenschaft

Wie Testosteron bei Hähnen wirkt

Das Geschlechtshormon Testosteron hat im Körper vielfältige Auswirkungen. Eine Studie zeigt nun, wie es die sexuelle Entwicklung von Vögeln prägt. Dazu züchteten Forschende Hühner ohne den Androgenrezeptor, der üblicherweise die Wirkung von Testosteron vermittelt. Fehlte der Rezeptor, waren Tiere beider Geschlechter unfruchtbar....

Staub, Sterne
Wissenschaft

Die Sternenstaub-Fabrik

Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.

Der Beitrag Die Sternenstaub-Fabrik erschien zuerst auf ...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon