Lexikon
Arbeitslohn
Vergütung für die Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitslohn ist grundsätzlich nachträglich zu zahlen (§ 614 BGB). Bei Arbeitern ist wöchentliche Zahlung, bei Angestellten monatliche (Gehalt) üblich. Der Arbeitslohn ist entweder Zeitlohn oder Akkordlohn; manchmal ist beides gekoppelt, so dass dem Arbeitnehmer jedenfalls der Zeitlohn, bei Überschreitung einer Mindestleistung Akkordlohn zusteht. Die zeitliche Einheit, von der bei Arbeitern ausgegangen wird, ist regelmäßig die Stunde, bei Angestellten der Monat. Leistungslohn (Akkord-, Prämienlohn) wird allein durch die Leistung bestimmt. Der sog. Familienlohn berücksichtigt die Belastung des Arbeitnehmers durch Unterhaltsansprüche oder erhöhte Bedürfnisse (Soziallohn), meistens in Form von Zuschlägen. Der Arbeitslohn wird weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Der Lohnanspruch ist durch Beschränkung der Pfändungsmöglichkeit gesichert (§§ 850–850i ZPO).
Wissenschaft
Computer überall
„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...
Wissenschaft
Der grüne Gigant
Vegane Nahrungsmittel, hochwertige Textilien, Bio-Plastik, Carbonfasern, Biogas oder Flugbenzin: All das wächst quasi auf der Wiese. Nun wollen Wissenschaftler das Gras als universellen Rohstoff erschließen. von ROLF HEßBRÜGGE Es gibt so viele große Zukunftsthemen, und alle sind sie dringlich: Wie können wir fossile Energieträger...