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21. Februar 1969  -  Nach einer Entscheidung des Ersten ...

Nach einer Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in Zukunft bis zu einer bestimmten Höchstgrenze des Arbeitslohns steuerfrei. Bisher war die Lohnsteuerfreiheit davon abhängig, ob es sich um gesetzliche oder tarifliche Zuschläge handelte.

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