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Berufsunfähigkeitsversicherung - Worauf muss ich achten?

Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Von ihr gibt es eine Rente, wenn man seiner bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen kann – beispielsweise wegen Krankheit oder eines Unfalls. Wir erklären, was man beim Abschluss einer BU beachten sollte.

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In Deutschland wird jeder Vierte im Laufe seines Lebens berufsunfähig, entweder durch schwere Krankheit oder einen Unfall. Der Staat zahlt zwar eine Erwerbsminderungsrente aus, allerdings nur an Menschen, die gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Und außerdem fällt diese so niedrig aus, dass sie das verlorene Einkommen nur zum Teil ersetzen kann. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine geeignete Versicherung abschließen möchten.

Die richtige Rente festlegen

Besonders wichtig ist es, dass im Versicherungsvertrag für den Ernstfall eine ausreichend hohe Rente festgelegt wird. Diese soll nämlich den Einkommensverlust möglichst ganz ausgleichen. Experten empfehlen, dass die vereinbarte Rente 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen sollte, mindestens jedoch 1.000 Euro im Monat. Das sollte auch für eine Person ausreichend sein, welche alleine lebt und außer ihrem Arbeitslohn keine weiteren Einnahmen hat.

Nicht nur die Höhe der Rente ist entscheidend, sondern auch die Leistungsdauer. Diese besagt, wie lange eine Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall ausgezahlt wird. Hier sollte das Alter angegeben werden, ab dem voraussichtlich die gesetzliche Rente bezogen werden kann. Bei Jahrgängen ab 1964 ist dies im Alter von 67 Jahren der Fall. Dadurch lässt sich vermeiden, dass zwischen Berufsunfähigkeitsrente und gesetzlicher Altersrente eine Versorgungslücke entsteht.

Beitragsdynamik vereinbaren

Auch wenn die festgelegte Berufsunfähigkeitsrente heutzutage ausreichend hoch erscheint: In zwanzig, dreißig Jahren wird das Geld nicht mehr so viel wert sein. Dies liegt an der Inflationsrate, welche dazu führt, dass man sich von einem bestimmten Geldbetrag immer weniger leisten kann. Es ist jedoch möglich, die Inflationsrate bei einer BU auszugleichen, und zwar mit der sogenannten Beitragsdynamik.

Wenn im Versicherungsvertrag so eine Beitragsdynamik vereinbart wurde, werden die Beiträge jedes Jahr ein Stück weit erhöht - und damit steigt dann auch die später im Ernstfall ausgezahlte Rente. Um auch etwas höhere Inflationsraten auszugleichen, ist eine Beitragsdynamik von drei Prozent pro Jahr empfehlenswert.

Auf Nachversicherungsgarantie achten

Gerade in jungen Jahren kann man sich oft nur niedrige Beiträge für die BU leisten – die Folge wäre im Ernstfall eine entsprechend geringe Rente. Von daher ist es sinnvoll, die Beiträge und damit die Rente zu erhöhen, wenn man ein höheres Einkommen hat. Allerdings ist es dabei normalerweise nötig, erneut eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten, wie schon bei Abschluss der BU. Wenn seitdem die ein oder andere Krankheit hinzugekommen ist, kann es sein, dass die Versicherung höhere Beiträge verlangt. Dann ist nämlich das Risiko größer, tatsächlich berufsunfähig zu werden.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wird. Dann ist es zu bestimmten Anlässen möglich, die Rente - und die Beiträge - zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Gerade für junge Leute ist eine solche Nachversicherungsgarantie daher sinnvoll. Denn damit können sie nach Abschluss ihrer Ausbildung oder bei Familiengründung einfach die Rentenleistungen im Versicherungsfall erhöhen.

Abstrakte Verweisung vermeiden

Auch wenn sie heutzutage nur noch selten zu finden ist: Die sogenannte abstrakte Verweisung ist eine Klausel, welche besser nicht in den Versicherungsbedingungen enthalten sein sollte. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass eine Versicherung einem Kunden keine Rente auszahlt, wenn dieser theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte. Dabei spielt es keine Rolle, ob er tatsächlich eine entsprechende Stelle findet. Es genügt bereits, dass es prinzipiell Jobs für den Versicherungsnehmer gibt, die ein ähnliches Gehalt und eine vergleichbare Lebensstellung mit sich bringen.

Die abstrakte Verweisung birgt das Risiko, dass der Kunde einer BU trotz Arbeitslosigkeit oder einem schlechteren Job keine Rente erhält, obwohl er jahrelang Beiträge gezahlt hat. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten diese Klausel heutzutage aber nicht mehr. Dennoch sollte man die Verträge zur Sicherheit daraufhin überprüfen.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Möchte jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so muss er eine ganze Reihe von Fragen zu seiner Gesundheit und eventuellen Vorerkrankungen beantworten. Bei manchen Krankheiten wie Bluthochdruck oder Asthma kann es sein, dass die Versicherung höhere Beiträge verlangt - schließlich haben Personen mit solchen Vorerkrankungen ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden.

Trotzdem sollten alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden – und selbst vermeintliche Lappalien sollten besser in das Formular eingetragen werden. Denn jede nachweisbare Lücke in den Angaben bietet der Versicherung ein Schlupfloch, um sich der Zahlung zu entziehen. Wenn die Versicherung eines Tages eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen soll und dann herausfindet, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Krankheiten verschwiegen hat, ist es möglich, dass sie ihm die Leistungen teilweise oder sogar komplett verweigert.

Wolfdietrich Peiker / Getsurance

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