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Gelten Menschenrechte auf der ganzen Welt?

Im Prinzip ja. 1948 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie hatte keine rechtsverbindliche Wirkung in den einzelnen Staaten, legte aber erstmals für die ganze Welt fest, was unter Menschenrechten zu verstehen sei.

Mitte der 1960er Jahre beschloss die UNO zwei Menschenrechtspakte, die 1976 für alle Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich wurden: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

In der 1975 in Helsinki verabschiedeten Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) bekannten sich die Mitgliedstaaten zur uneingeschränkten Geltung der Menschenrechte. Die Beziehungen der Teilnehmerstaaten sollten zehn Grundsätzen folgen: gleiche Souveränitätsrechte aller Staaten, Gewaltverzicht, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität, friedliche Streitlösung, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker, Zusammenarbeit zwischen den Staaten, Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen.

In Afrika zählen die Flüchtlingskonvention von 1969 sowie die 1981 verabschiedete Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker zu den wichtigsten Vereinbarungen. Die Abkommen entstanden unter Federführung der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), deren Erfolge angesichts von Bürgerkrieg, Völkermord, Folter und Vertreibung allerdings als gering einzustufen sind.

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