Lexikon

Tarfvertrag

Geschichte der Tarifverträge

Zu Beginn der Industrialisierung wirkte sich der vom Liberalismus vertretene Grundsatz der unbeschränkten Vertragsfreiheit zum Nachteil der Arbeiterschaft aus. Als die wirtschaftlich Schwächeren waren die Arbeiter den Arbeitgebern unterlegen und mussten jede Arbeit annehmen, mochten die Bedingungen auch noch so ungünstig sein. Erst der Zusammenschluss zu Gewerkschaften verbesserte die Position der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern und ermöglichte die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge, d. h. durch schriftliche Verträge zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden.
In Deutschland setzten sich zuerst die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine für den Abschluss von Tarifverträgen ein, und der älteste deutsche Tarifvertrag ist der Buchdruckertarif von 1873. Auch die Christlichen Gewerkschaften traten für die Regelung der Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen ein; nur die Freien Gewerkschaften lehnten den Tarifvertrag zunächst als Schwächung des Klassenkampfgedankens ab und gaben diese ablehnende Haltung erst 1899 auf. Die erste gesetzliche Regelung fand das Tarifvertragsrecht in der Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. 12. 1918, die u. a. bestimmte, dass ungünstigere einzelvertragliche Abmachungen automatisch durch günstigere tarifliche Bedingungen ersetzt werden. 1933 wurden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgelöst und die Tarifverträge durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. 1. 1934 beseitigt. An ihre Stelle traten die von den Treuhändern der Arbeit erlassenen Tarifordnungen. Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte dann eine Neugründung der Gewerkschaften, und ihr Recht zum Abschluss von Tarifverträgen wurde wieder anerkannt. Das am 9. 4. 1949 erlassene Tarifvertragsgesetz galt zunächst nur für die britische und amerikanische Besatzungszone, wurde jedoch durch ein Gesetz vom 23. 4. 1953 als für das gesamte Bundesgebiet gültig erklärt; es gilt jetzt in der Fassung vom 25. 8. 1969.
  1. Einleitung
  2. Geschichte der Tarifverträge
  3. Inhalt von Tarifverträgen
  4. Geltungsbereich von Tarifverträgen
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