Lexikon
freie Gewerkschaften
sozialistisch ausgerichtete deutsche Gewerkschaften, die die Auseinandersetzung mit den Unternehmern als Klassenkampf auffassten und ihr letztes Ziel in der Sozialisierung der Produktionsmittel sahen. Von der SPD waren die freien Gewerkschaften weitgehend unabhängig.
Die erste Gewerkschaft war der 1865 gegründete Allgemeine Deutsche Zigarrenarbeiterverein. Seit 1920 gliederten sich die freien Gewerkschaften in drei durch Kartellvertrag zusammengeschlossene Bünde: 1. den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund; 2. den Allgemeinen Freien Angestelltenbund; 3. den Allgemeinen Deutschen Beamtenbund. 1933 wurde die Tätigkeit der freien Gewerkschaften gewaltsam beendet, ihre Mitglieder wurden in die Deutsche Arbeitsfront übergeführt. Zusammen mit den christlichen Gewerkschaftlern und den ehemaligen Hirsch-Duncker’schen Gewerkschaftlern gründeten die freien Gewerkschaften 1949 den Deutschen Gewerkschaftsbund als Einheitsgewerkschaft.
In
Österreich
entstanden nach 1870 Gewerkschaftsvereine; 1945 wurde der Österreichische Gewerkschaftsbund gebildet. – In der Schweiz
kam es 1880 zum Zusammenschluss der freien Gewerkschaften, die heute den Schweizerischen Gewerkschaftsbund bilden.
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