Lexikon
Gewerkschaften
Gewerkvereine; ArbeitergildenVereinigungen von Arbeitnehmern zur Wahrung ihrer Interessen, vor allem zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage und zur Erreichung besserer Arbeitsbedingungen gegenüber den Arbeitgebern. Sie gleichen die wirtschaftliche Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber durch Zusammenschluss der Arbeitnehmer und gemeinschaftliches Auftreten aus. Die Gewerkschaften sind Koalitionen im Sinn des Art. 9 Abs. 3 GG.