Lexikon
Gewerkschaften
Gewerkvereine; ArbeitergildenEntstehung
Die modernen Gewerkschaften entstanden mit dem industriellen Kapitalismus im 19. Jahrhundert. Sie konnten sich nur im steten Kampf gegen Staat und Gesellschaft durchsetzen, die ihnen feindlich gegenüberstanden. Sie waren zunächst verboten, und der Beitritt war mit Strafe bedroht; Anfang des 19. Jahrhunderts fiel in England das Koalitionsverbot, später auch in Deutschland. Aber der Staat blieb weiter grundsätzlich ablehnend. In den 1860er Jahren wurden die ersten deutschen Gewerkschaften gegründet (Arbeitervereine). Sie gewannen nur langsam an Bedeutung und konnten gegen Ende des Jahrhunderts den Abschluss von Tarifverträgen erreichen. Als berufene Vertretungen der Arbeitnehmerschaft wurden sie zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Hilfsdienstgesetz 1916 vom Staat anerkannt, von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Gründung der Zentralarbeitsgemeinschaft im November 1918. Der entscheidende Schritt zu ihrer heutigen Stellung war die Schaffung eines besonderen Tarifrechts im Jahr 1918 und damit die Übertragung der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen auf die Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.
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