Lexikon

Zentralarbeitsgemeinschaft

Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands
Abkürzung ZAG, die nach dem 1. Weltkrieg am 15. 11. 1918 geschaffene organisatorische Verbindung der deutschen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Ziel war dabei, die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Nachkriegszeit in Fortsetzung der während des Krieges begonnenen Zusammenarbeit möglichst einvernehmlich zu lösen. Im Rahmen der ZAG fanden sich die Arbeitgeber bereit, die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer sowie das unbeschränkte Koalitionsrecht anzuerkennen, den Gewerkschaften ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen einzuräumen und den Achtstundentag als Normalarbeitstag festzulegen. Die ZAG trug wesentlich zur Beruhigung in der revolutionären Situation bei. Großen Anteil an ihrem Zustandekommen hatten der Industrielle H. Stinnes und der Gewerkschaftsführer K. Legien; daher wird die Vereinbarung über ihre Gründung auch als Stinnes-Legien-Abkommen bezeichnet. 1924 wurde die ZAG von den Gewerkschaften formell aufgekündigt.
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