Lexikon

Gewerkschaften

Gewerkvereine; Arbeitergilden

Deutschsprachiger Raum

Die deutschen Gewerkschaften waren von Anfang an mit politischen Parteien verbunden, so die freien (sozialistischen) Gewerkschaften mit der SPD. Sie schlossen sich 1919 zum Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (Abkürzung ADGB) zusammen. Die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, gleichfalls in den 1860er Jahren gegründet, schlossen sich den bürgerlich-demokratischen Parteien an, während die in den 1890er Jahren gegründeten christlichen Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund, Abkürzung DGB, gegründet 1919) in politischem Zusammenhang mit dem Zentrum standen. Der weitaus stärkste Verband war der ADGB. 1933 wurden die Gewerkschaften aufgelöst, nach 1946 wieder errichtet. Es bildeten sich zunächst Einheitsgewerkschaften in den einzelnen Zonen, die sich 1949 in der Bundesrepublik Deutschland im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammenschlossen. Die dem DGB angehörenden acht Gewerkschaften sind nach dem Einheitsprinzip organisiert, d. h., sie nehmen alle in den Betrieben des betreffenden Wirtschaftszweigs Beschäftigten, Arbeiter und Angestellte ohne Rücksicht auf den individuellen Beruf als Mitglieder auf; ein Bauarbeiter, der (dauernd) in einem Metall verarbeitenden Betrieb tätig und gewerkschaftlich organisiert ist, gehört also der Industriegewerkschaft (IG) Metall an. Die Gewerkschaften des DGB vertreten den Standpunkt politischer und religiöser Neutralität. 1946 wurde die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) gegründet, die alle Angestellten ohne Rücksicht auf Beruf und Betrieb erfasste; auch sie wahrte den Standpunkt politischer und religiöser Neutralität und wurde 2001 als Bestandteil der Gründung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in den Deutschen Gewerkschaftsbund integriert. Seit 1955 gibt es ebenfalls wieder selbständige christliche Gewerkschaften.
In der DDR bestand der kommunistische Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) als Einheitsgewerkschaft. In
Österreich
war die Entwicklung wie in Deutschland; 1906 Gründung der Zentralkommission der christlichen Gewerkschaften, 1928 des Bundes der freien Gewerkschaften. Österreichischer Gewerkschaftsbund. In der
Schweiz
gab es erste Zusammenschlüsse um 1850. Neben dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (1880 gegründet, 16 angeschlossene Teilverbände) bestehen der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz (1907), die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände (1918), der Landesverband freier Schweizer Arbeiter (1919) und der Schweizer Verband evangelischer Arbeitnehmer (1920).
  1. Einleitung
  2. Entstehung
  3. Deutschsprachiger Raum
  4. Aufgaben
  5. Weitere Gewerkschaften und internationale Verbindungen
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