Lexikon

Gewerkschaften

Gewerkvereine; Arbeitergilden

Aufgaben

Ihre Hauptaufgabe sahen und sehen die Gewerkschaften darin, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch Tarifverträge mit den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden zu verbessern. Seit Anerkennung des Tarifvertrags als einer besonderen Rechtsquelle liegt in ihm der Schwerpunkt der Weiterentwicklung des Rechts des einzelnen Arbeitsverhältnisses. Entscheidendes Kampfmittel zur Durchsetzung ihrer Ziele ist der Streik. Dem Interesse der Mitglieder dienen sie auch durch sonstige Einrichtungen, besonders durch Gewährung von Rechtsschutz, durch Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, bei Krankheit und bei Alter, früher vor allem auch durch Arbeitsvermittlung, bis diese in Deutschland auf den Staat überging. Die Gewerkschaften sind als Vertreter der Arbeitnehmerschaft an der Selbstverwaltung besonders der Sozialversicherungsträger beteiligt, in die sie die Vertreter der Arbeitnehmerschaft zu entsenden haben. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit schlagen sie die Beisitzer aus den Kreisen der Arbeitnehmerschaft vor. In dem Gremium, das der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zuzustimmen hat, sind sie paritätisch mit den Arbeitgebern vertreten. In den Betrieben des Bergbaus und der Eisen schaffenden Industrie entsenden sie paritätisch mit den Anteilseignern Vertreter in den Aufsichtsrat. Die Gewerkschaften haben ihre Zuständigkeit über ihren ursprünglichen Aufgabenbereich ausgedehnt und wirken auf allen Gebieten der Politik, der Wirtschaft und der Kultur.
  1. Einleitung
  2. Entstehung
  3. Deutschsprachiger Raum
  4. Aufgaben
  5. Weitere Gewerkschaften und internationale Verbindungen
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Wissenschaft

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Charlie Duke ist einer der vier noch lebenden Astronauten, die den Mond betreten haben. bild der wissenschaft traf ihn auf der Wissenschaftskonferenz Starmus im armenischen Jerewan. Das Gespräch führte Alexandra von Ascheraden Charlie Duke, seit Beginn des Raumfahrtzeitalters waren nur zwölf Menschen auf dem Mond. Lediglich vier...

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