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LEXIKON

Vorsorgeprinzip

grundlegende Verpflichtung, dass sich Umweltpolitik nicht in der Gefahrenabwehr erschöpfen darf, sondern auch Maßnahmen umfassen muss, die zukünftige Gefahren u.und Umweltschäden gar nicht erst auftreten lassen. Das V.Vorsorgeprinzip wird zunehmend durch den Begriff „Nachhaltigkeit“ ausgefüllt. In der Praxis orientiert sich das V.Vorsorgeprinzip an der „Machbarkeitsgrenze“, z. B. am Stand der Technik.
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