Lexikon
Wehrstrafgerichte
Gerichte der Wehrstrafgerichtsbarkeit, zu deren Errichtung der Bund gemäß Art. 96 Abs. 2 GG ermächtigt ist. Die W. dürfen die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall u. über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind.
Wissenschaft
Wie Mathematiker ihre Reputation aufpolieren
Publikationen und Zitierungen entscheiden in der Wissenschaft oft darüber, wer begehrte Stellen oder Fördermittel bekommt und welche Universitäten in Rankings weit oben landen. Doch diese Kennzahlen lassen sich leicht manipulieren: So genannte Raubjournale veröffentlichen Forschungsarbeiten ungeprüft gegen Geld und betrügerische...
Wissenschaft
Archäologe aus Leidenschaft
Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...
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