Lexikon
Wehrstrafgerichte
Gerichte der Wehrstrafgerichtsbarkeit, zu deren Errichtung der Bund gemäß Art. 96 Abs. 2 GG ermächtigt ist. Die W. dürfen die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall u. über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind.
Wissenschaft
Weizen trotzt Trockenheit
Weltweit suchen Pflanzenzüchter und Landwirte nach neuen, robusteren Sorten, die trotz längerer Dürrephasen stabile Erträge gewährleisten.
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Wissenschaft
Organe hin, Organe her
Warum bekam Charles Darwin aufgrund seiner Evolutionstheorie so viel Ärger mit kirchlichen Kreisen? Weil seine Erkenntnisse in fundamentalem Widerspruch zu dem Glauben standen, dass alle Arten seit Gottes Schöpfungsakt unverändert existieren. Die Quintessenz der Theorie Darwins war ja gerade, dass sämtliche Organismen-Arten keine...