Lexikon
Wehrstrafgerichte
Gerichte der Wehrstrafgerichtsbarkeit, zu deren Errichtung der Bund gemäß Art. 96 Abs. 2 GG ermächtigt ist. Die W. dürfen die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfall u. über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind.
Wissenschaft
Energielieferant Meer
Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....
Wissenschaft
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...
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