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Einzugsverfahren

autorisierte Abbuchung von Beträgen im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Für das Rechnungs-Einzugsverfahren muss der Kontoinhaber seine Bank ermächtigen, Rechnungen eines bestimmten Geldempfängers bei Fälligkeit zu begleichen. Bei regelmäßigen, aber möglicherweise verschieden hohen Zahlungen (z. B. Mitgliedsbeiträge) ermächtigt der Kontoinhaber die Bank zu rückläufigen Überweisungen (Einziehungsverfahren).

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