Lexikon

Gebrauchsanmaßung

Gebrauchsdiebstahl
die rechtswidrige Benutzung fremder Sachen; im Unterschied zum Diebstahl (mit Aneignungsabsicht) nur an Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern (§248b StGB) und für öffentliche Pfandleiher an von ihnen in Pfand genommenen Gegenständen (§290 StGB) strafbar. In
Österreich
strafbar nur bei Kraftfahrzeugen. In der
Schweiz
ist die Gebrauchsanmaßung an den genannten Fahrzeugen strafbar, jedoch bei Schädigung des Eigentümers und auf seinen Antrag auch jede andere Gebrauchsanmaßung (Art. 143 StGB).
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