Lexikon
Gebrauchsanmaßung
Gebrauchsdiebstahldie rechtswidrige Benutzung fremder Sachen; im Unterschied zum Diebstahl (mit Aneignungsabsicht) nur an Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern (§248b StGB) und für öffentliche Pfandleiher an von ihnen in Pfand genommenen Gegenständen (§290 StGB) strafbar. – In
Österreich
strafbar nur bei Kraftfahrzeugen. – In der Schweiz
ist die Gebrauchsanmaßung an den genannten Fahrzeugen strafbar, jedoch bei Schädigung des Eigentümers und auf seinen Antrag auch jede andere Gebrauchsanmaßung (Art. 143 StGB).
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