Lexikon

Diebstahl

vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehenden Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, strafbar nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Als Diebstahl in einem schweren Fall sind verschiedene in § 243 StGB aufgeführte Regelbeispiele zu bestrafen, z. B. Einbruchsdiebstahl, Nachschlüsseldiebstahl, Diebstahl unter Ausnutzung von Unglücksfällen oder gewerbsmäßiger Diebstahl. Besonders schwerer Diebstahl ist in § 244 StGB (abschließend) geregelt und umfasst den Diebstahl mit Waffen und den Bandendiebstahl. Bei Diebstahl gegenüber einem Angehörigen, Vormund oder einer mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist Strafantrag erforderlich (§ 247 StGB). Ähnlich geregelt in
Österreich
(§§ 127 ff. StGB); in der
Schweiz
Notentwendung.
Biogas , Energiequelle
Wissenschaft

Mehr als eine Quelle grünen Stroms

Deutsche Wissenschaftler erforschen, wie sich Biogas umweltfreundlicher erzeugen und besser nutzen lässt als bisher. von TIM SCHRÖDER Es ist noch nicht allzu lange her, da wurde das Biogas viel gepriesen. Ernteabfälle oder Gülle zu vergären, um daraus einen Brennstoff zu machen, das galt als hundertprozentig „öko“. Die...

Mondvulkanismus
Wissenschaft

Neues zum Vulkanismus auf der Rückseite des Mondes

Der Mond hat eine vulkanische Vergangenheit, wie die riesigen, dunklen “Mondmeere” auf seiner erdzugewandten Seite belegen. Jetzt liefern Proben der chinesischen Mondlandesonde Chang’e-6 auch Informationen zum Vulkanismus auf der erdabgewandten Seite des Mondes. Die Isotopenanalysen von im Südpol-Aitken-Becken am lunaren Südpol...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch