Lexikon
Diebstahl
vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehenden Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, strafbar nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Als Diebstahl in einem schweren Fall sind verschiedene in § 243 StGB aufgeführte Regelbeispiele zu bestrafen, z. B. Einbruchsdiebstahl, Nachschlüsseldiebstahl, Diebstahl unter Ausnutzung von Unglücksfällen oder gewerbsmäßiger Diebstahl. Besonders schwerer Diebstahl ist in § 244 StGB (abschließend) geregelt und umfasst den Diebstahl mit Waffen und den Bandendiebstahl. Bei Diebstahl gegenüber einem Angehörigen, Vormund oder einer mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist Strafantrag erforderlich (§ 247 StGB). – Ähnlich geregelt in
Österreich
(§§ 127 ff. StGB); in der Schweiz
Notentwendung.
Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...
Wissenschaft
Verhängnisvolle Verspätung
Die meisten Tierarten bekommen ihren Nachwuchs dann, wenn das Nahrungsangebot am Aufzuchtort optimal ist. Doch durch die Klimaerwärmung kommen Zugvögel oft zu spät in ihre Brutgebiete zurück. von CHRISTIAN JUNG Der kleine, auffällig weiß und schwarzbraun gezeichnete Trauerschnäpper verbringt die Winterzeit von September bis März...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Geschützt Surfen
Warum für Nachtisch immer noch Platz ist
Gebäude vom Band
Die Archive des Lebens
Mehr Klarheit beim Klima
»Vogelstimmen berühren viele Menschen«