Lexikon

Diebstahl

vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehenden Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, strafbar nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Als Diebstahl in einem schweren Fall sind verschiedene in § 243 StGB aufgeführte Regelbeispiele zu bestrafen, z. B. Einbruchsdiebstahl, Nachschlüsseldiebstahl, Diebstahl unter Ausnutzung von Unglücksfällen oder gewerbsmäßiger Diebstahl. Besonders schwerer Diebstahl ist in § 244 StGB (abschließend) geregelt und umfasst den Diebstahl mit Waffen und den Bandendiebstahl. Bei Diebstahl gegenüber einem Angehörigen, Vormund oder einer mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist Strafantrag erforderlich (§ 247 StGB). Ähnlich geregelt in
Österreich
(§§ 127 ff. StGB); in der
Schweiz
Notentwendung.
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Eine einzige Zigarette …

Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...

Pflanzen, Biofilter
Wissenschaft

Pflanzen als Biofilter

Forschende reinigen verseuchte Böden und Gewässer etwa mithilfe von Schilfgewächsen. Auf diesem Weg lassen sich gezielt Rohstoffe gewinnen. von CHRISTIAN JUNG Abgelagert in den Böden oder gelöst in den Gewässern der Erde: Weltweit werden riesige Mengen von Substraten an Orten gemessen, an denen sie ein enormes Schadstoffpotenzial...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch