Lexikon

Notentwendung

Notdiebstahl; Notunterschlagung
Diebstahl oder Unterschlagung geringwertiger Gegenstände aus persönlicher, ernster, auf ehrliche Weise nicht behebbarer wirtschaftlicher Bedrängnis, früher strafbar, jedoch milder als Diebstahl bzw. Unterschlagung. Jetzt sind allgemein Bagatell-Diebstahl und geringfügige Unterschlagung Antragsdelikte.