Lexikon
Gebrauchsanmaßung
Gebrauchsdiebstahldie rechtswidrige Benutzung fremder Sachen; im Unterschied zum Diebstahl (mit Aneignungsabsicht) nur an Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern (§248b StGB) und für öffentliche Pfandleiher an von ihnen in Pfand genommenen Gegenständen (§290 StGB) strafbar. – In
Österreich
strafbar nur bei Kraftfahrzeugen. – In der Schweiz
ist die Gebrauchsanmaßung an den genannten Fahrzeugen strafbar, jedoch bei Schädigung des Eigentümers und auf seinen Antrag auch jede andere Gebrauchsanmaßung (Art. 143 StGB).Wissenschaft
Oasen des Lebens
Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...
Wissenschaft
Wenn das Wetter das Netz beutelt
Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...