Lexikon
Heimatrecht
das vererbliche, durch Geburt, Heirat oder Verleihung erworbene Gemeindebürgerrecht, das in der Schweiz jeder Bürger in einem Kanton und in einer Gemeinde dieses Kantons besitzt. Ein Bürger der Schweiz darf nicht aus seinem Heimatkanton ausgewiesen werden (Art. 38, 37 der Bundesverfassung). Recht auf Heimat.
Wissenschaft
Der Versteinerte Wald
Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.
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Wissenschaft
Weizen trotzt Trockenheit
Weltweit suchen Pflanzenzüchter und Landwirte nach neuen, robusteren Sorten, die trotz längerer Dürrephasen stabile Erträge gewährleisten.
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