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Heimatrecht

das vererbliche, durch Geburt, Heirat oder Verleihung erworbene Gemeindebürgerrecht, das in der Schweiz jeder Bürger in einem Kanton und in einer Gemeinde dieses Kantons besitzt. Ein Bürger der Schweiz darf nicht aus seinem Heimatkanton ausgewiesen werden (Art. 38, 37 der Bundesverfassung). Recht auf Heimat.

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