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Open-End-Fund

[ɔupənˈɛndfʌnd; der; englisch]
offener Investmentfonds, der laufend Anteile an Anleger verkauft und diese zurücknimmt; in Deutschland gesetzlich vorgesehene Standardform für Fonds; dem Anleger gegenüber steht die Investmentgesellschaft in der Pflicht, die Anteile entsprechend dem festgestellten Kurswert abzüglich der Rücknahmekosten jederzeit zurückzunehmen.

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