Lexikon

Verbandsklage

die Klage gegen eine behördliche Maßnahme durch eine Vereinigung, die durch die Maßnahme nicht unmittelbar in ihren Rechten berührt wird. Nur zulässig, wenn ein Gesetz die Verbandsklage ausdrücklich vorsieht, so z. B. in einzelnen Naturschutzgesetzen. Im Regelfall kann nur klagen, wer durch die Maßnahme direkt betroffen ist.
Autos, E-Auto
Wissenschaft

Das E-Auto als Stromlieferant

Ein flexibles Stromnetz mit leistungsstarken Zwischenspeichern für Ökostrom gilt für viele Experten als die Zukunft der Energieversorgung. Elektroautos und deren Akkus sollen ein wichtiger Teil davon sein. von ROLF HEßBRÜGGE Die Akkus der aktuellen Modelle von Elektroautos können etwa 40 bis 100 Kilowattstunden an elektrischer...

phaenomenal_02.jpg
Wissenschaft

Der Nocebo-Effekt

„Der Glaube versetzt Berge“ lautet ein Sprichwort – und tatsächlich hat das, was man erwartet, oft einen erheblichen Einfluss auf das, was geschehen wird. Warum das auch in der Medizin so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Ein Patient, der von einem Medikament oder einer Heilmethode überzeugt ist, gesundet schneller als einer,...

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