Lexikon
Verbandsklage
die Klage gegen eine behördliche Maßnahme durch eine Vereinigung, die durch die Maßnahme nicht unmittelbar in ihren Rechten berührt wird. Nur zulässig, wenn ein Gesetz die Verbandsklage ausdrücklich vorsieht, so z. B. in einzelnen Naturschutzgesetzen. Im Regelfall kann nur klagen, wer durch die Maßnahme direkt betroffen ist.
Wissenschaft
Strategien von Klimawandel-Leugnern aufgedeckt
Online kursieren zahlreiche Falschinformationen zum Thema Klimawandel. Ihre Verbreiter zweifeln zum Beispiel an, dass die menschlichen CO2-Emissionen einen Einfluss auf das globale Klima haben – obwohl dazu ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Doch ausgerechnet diejenigen, die den Erkenntnissen der Klimaforschung...
Wissenschaft
»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«
Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...
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