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CBD einfach erklärt: Herkunft, Eigenschaften und rechtliche Einordnung

Kaum ein Pflanzenstoff hat in den vergangenen Jahren so viel Aufmerksamkeit bekommen wie Cannabidiol, kurz CBD. In Drogerien stehen Öle, in Onlineshops Blüten, und in der Berichterstattung mischen sich botanische, medizinische und juristische Fragen munter durcheinander. Dieser Beitrag sortiert das Thema in drei Schritten. Er beschreibt, woher CBD stammt und wie es gewonnen wird, worin es sich chemisch von THC unterscheidet und wie die Rechtslage in Deutschland tatsächlich aussieht. Wirkversprechen finden sich hier bewusst keine, denn die sind rechtlich nicht zulässig.

Was steckt wirklich hinter CBD? Herkunft, Produktformen, Qualitätsmerkmale und die wichtigsten rechtlichen Vorgaben im Überblick.

Bild: Elsa Olofsson / pexels

Woher CBD stammt

CBD ist eines von über hundert Cannabinoiden, die in der Hanfpflanze vorkommen. Gewonnen wird es aus Nutzhanf, also aus Sorten von Cannabis sativa, die für den landwirtschaftlichen Anbau zugelassen sind und von Natur aus wenig THC bilden. In Deutschland ist der Anbau solcher Sorten seit 1996 erlaubt, sofern der THC-Gehalt unter dem festgelegten Grenzwert bleibt und die Sorte im EU-Sortenkatalog geführt wird.

Für die Gewinnung werden Blüten und Blätter verarbeitet, weil dort die Cannabinoide sitzen. Gängig sind die Extraktion mit überkritischem Kohlendioxid und die Extraktion mit Alkohol. Das erste Verfahren gilt als schonender und rückstandsärmer, das zweite ist günstiger. Aus Hanfsamen lässt sich dagegen kein CBD gewinnen, weshalb Hanfsamenöl und CBD-Öl zwei verschiedene Produkte sind, auch wenn die Etiketten das nicht immer deutlich machen.

Was CBD von THC unterscheidet

Beide Stoffe stammen aus derselben Pflanze und haben sogar dieselbe Summenformel, wirken aber unterschiedlich. Der Beitrag dazu, worin der Unterschied zwischen THC und CBD besteht, erklärt den entscheidenden Punkt. THC dockt direkt an bestimmte Rezeptoren im Gehirn an und erzeugt dadurch einen Rausch, CBD tut das nicht. Cannabidiol gilt deshalb als nicht berauschend. Genau diese Eigenschaft ist der Grund, warum CBD-Produkte überhaupt frei gehandelt werden und THC-haltige Erzeugnisse strengen Regeln unterliegen.

In welchen Formen CBD angeboten wird

Der Markt ist unübersichtlich, weil sich hinter ähnlichen Begriffen sehr verschiedene Erzeugnisse verbergen:

  • Öle und Tropfen, meist als Extrakt in einem Trägeröl gelöst
  • Getrocknete Blüten, in der Regel als Aromaprodukt oder Sammlerstück deklariert
  • Kosmetik wie Cremes und Salben, die einem eigenen Regelwerk unterliegen
  • Liquids für Verdampfer
  • Hanftee aus Blättern und Blütenteilen
  • Essbare Erzeugnisse wie Gummibärchen oder Schokolade

Diese Einteilung ist mehr als eine Formfrage. Von ihr hängt ab, welches Gesetz greift. Kosmetik fällt unter die europäische Kosmetikverordnung, Essbares unter das Lebensmittelrecht, und beide Regelwerke beurteilen denselben Inhaltsstoff völlig unterschiedlich.

Woran sich Qualität erkennen lässt

Weil der Markt kaum standardisiert ist, trägt der Käufer die Prüflast. Aussagekräftig sind ein Analysezertifikat eines unabhängigen Labors mit Angabe von CBD- und THC-Gehalt, eine nachvollziehbare Herkunft der Pflanzen, ein vollständiges Impressum und ein Preis, der im marktüblichen Rahmen liegt. Wer CBD kaufen möchte, findet bei Anbietern wie cbdblume.de Angaben zu Sorte, Gehalt und Herkunft direkt beim Produkt. Fehlen solche Angaben ganz, ist das unabhängig vom Preis ein Grund, weiterzusuchen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Chargenkennzeichnung. Naturprodukte schwanken, und ein Zertifikat ohne Chargennummer sagt wenig über die Ware im eigenen Paket aus. Seriöse Anbieter ordnen das Laborergebnis der konkreten Charge zu und halten es auf Nachfrage bereit.

Die rechtliche Einordnung

Der heikelste Teil betrifft alles, was verzehrt wird. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantwortet die Frage, ob Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol verkehrsfähig sind, sehr deutlich. Dem Amt ist nach eigener Aussage derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln und damit auch in Nahrungsergänzungsmitteln verkehrsfähig wäre. Grund ist die Einstufung als neuartiges Lebensmittel, für das vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung beantragt werden muss. Für Kosmetik und für Erzeugnisse ohne Verzehrbestimmung gelten andere Vorschriften, weshalb sich Produkte, die äußerlich gleich aussehen, rechtlich stark unterscheiden können.

Hinzu kommt, dass sich der Rahmen bewegt. Die europäische Prüfung von Zulassungsanträgen für CBD-haltige Lebensmittel läuft, und die Einordnung einzelner Produktformen war wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Wer gewerblich mit CBD handelt, sollte den aktuellen Stand deshalb regelmäßig prüfen statt sich auf eine Auskunft von vor drei Jahren zu verlassen.

Warum keine Wirkversprechen zu finden sind

Auffällig ist, was in seriösen Darstellungen fehlt. Gesundheitsbezogene Aussagen dürfen für Lebensmittel nur verwendet werden, wenn sie europäisch zugelassen sind, und für CBD existiert keine solche Zulassung. Aussagen, die sich auf die Linderung oder Heilung von Krankheiten beziehen, sind zusätzlich nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig. Wer also liest, ein Öl helfe gegen Schmerzen, Schlafstörungen oder Angst, liest dort keine belegte Information. Es handelt sich um eine rechtlich angreifbare Werbeaussage.

Vollspektrum, Breitspektrum, Isolat

Auf den Etiketten tauchen drei Begriffe auf, die für den Inhalt entscheidend sind. Ein Vollspektrumextrakt enthält neben CBD weitere Cannabinoide und Terpene der Pflanze, einschließlich geringer Mengen THC unterhalb des Grenzwerts. Beim Breitspektrum wird das THC gezielt entfernt, die übrigen Begleitstoffe bleiben erhalten. Ein Isolat besteht nahezu vollständig aus reinem CBD.

Für die Praxis heißt das vor allem eines. Wer aus beruflichen Gründen keinerlei THC aufnehmen möchte, etwa wegen betrieblicher Kontrollen, wählt Breitspektrum oder Isolat und lässt sich das Analysezertifikat zeigen. Vollspektrumprodukte enthalten definitionsgemäß Spuren, auch wenn sie unter dem Grenzwert liegen.

Woran der Markt weiterhin krankt

Untersuchungen von Verbraucherschutzstellen haben wiederholt Abweichungen zwischen deklariertem und tatsächlichem Gehalt festgestellt, in beide Richtungen. Ohne verbindliche Zulassung fehlt eine einheitliche Prüfsystematik, und die Kontrolle bleibt Sache der Länderbehörden im Einzelfall. Für Käufer bedeutet das, dass die Angaben eines Anbieters nur so viel wert sind wie das Labor dahinter.

Die Pflanze hinter dem Wirkstoff

Am Ende lohnt der Blick auf die Pflanze selbst. Der Lexikoneintrag zum Hanf beschreibt eine einjährige, krautige Art, die bis zu vier Meter hoch wird und seit rund zehntausend Jahren genutzt wird, für Fasern, Seile, Papier und Öl. CBD ist damit nur eine von vielen Verwendungen einer Nutzpflanze, deren wirtschaftliche Bedeutung lange nichts mit Cannabinoiden zu tun hatte.

Fazit

CBD stammt aus zugelassenen Nutzhanfsorten, ist chemisch klar von THC unterschieden und wirkt nicht berauschend. Rechtlich ist die Lage weniger eindeutig, als der breite Markt vermuten lässt, denn für den Verzehr bestimmte Erzeugnisse gelten als neuartige Lebensmittel und brauchen eine Zulassung, die bislang aussteht. Für Verbraucher heißt das zweierlei. Achten Sie auf Analysezertifikat, Chargenbezug und vollständige Anbieterangaben. Und bewerten Sie jedes Wirkversprechen als das, was es rechtlich ist, nämlich unzulässig.

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