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Wehrsold

die Entlohnung des Soldaten während der Ableistung des Wehrdienstes bzw. der Einberufung zu Wehrübungen; nach Dienstgrad gestaffelt; wird auf andere Einkünfte nicht angerechnet. Näheres regelt das Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 13. 8. 2008.

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