Lexikon
Atọmsperrvertrag
Atomwaffensperrvertrag; Nonproliferationsvertragder am 1. 7. 1968 von den USA, der UdSSR und Großbritannien unterzeichnete und 1970 in Kraft getretene Vertrag über die „Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen“. Im Atomsperrvertrag verpflichten sich einerseits die Atommächte, Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber nicht weiterzugeben, und wahren damit ihre Vormachtstellung, verzichten aber auf die Androhung und Anwendung nuklearer Gewalt gegen kernwaffenlose Staaten. Die nichtnuklearen Staaten andererseits verzichten auf Herstellung, Erwerb und Verfügungsgewalt und unterwerfen sich einer vertraglich zu vereinbarenden Kontrolle (IAEA, Euratom). Damit soll verhindert werden, dass sich das Risiko eines Atomkriegs durch Weiterverbreitung vergrößert. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Atomsperrvertrag 1969 unterzeichnet, 1974 ratifiziert. 1995 wurde der Atomsperrvertrag von den damals 178 Signatarstaaten unbefristet verlängert. In der Folgezeit erhöhte sich die Anzahl der Unterzeichnerstaaten auf 189. Nordkorea kündigte den Vertrag allerdings 2003. Indien, Israel und Pakistan haben den Vertrag nicht unterzeichnet.
Wissenschaft
Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich
Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...
Wissenschaft
Superwinde und Sternen-Recycling
Die Untersuchung eines seltenen Planetarischen Nebels gibt Aufschluss über den Massenverlust von Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Der Sternenhimmel erscheint uns unveränderlich. Doch im kosmischen Maßstab wandelt er sich mitunter rasant. Sterne entstehen, wenn sich interstellare Materie verdichtet. Und sie vergehen, wenn sie entweder...