Lexikon

Bezugskurs

der Kurs, zu dem bei einer Kapitalerhöhung einer AG ein Bezugsrecht auf neue Aktien von Bezugsrechtsinhabern ausgeübt werden kann. Der Bezugskurs wird in Prozent des Nennwertes der Wertpapiere oder als Geldbetrag festgesetzt und darf den Nennwert einer Aktie nicht unterschreiten. Bezugskurse werden auch für Wandelanleihen gebildet, bei denen der Käufer ein Umtauschrecht der Anleihe in Aktien erhält.
Zeichnung abgeleitet vom
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