Lexikon
Ehreneintritt
im Wechselrecht Eintreten für den Not leidenden Wechsel, um einen Rückgriff mangels Annahme oder mangels Zahlung zu vermeiden. Unterschieden werden Ehrenannahme (Art. 56 ff.) und Ehrenzahlung (Art. 59 ff. Wechselgesetz).
Wissenschaft
Therapie nach Maß
Immer mehr Studien zeigen: Das Geschlecht beeinflusst den Krankheitsverlauf, die Diagnose und den Therapieerfolg bei Rheuma. Muss die Erkrankung bei Männern und Frauen unterschiedlich behandelt werden? von ALINA WOLF Chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Erschöpfung: Für die rund 17 Millionen Menschen mit Muskel-Skelett...
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...