Lexikon
Ehreneintritt
im Wechselrecht Eintreten für den Not leidenden Wechsel, um einen Rückgriff mangels Annahme oder mangels Zahlung zu vermeiden. Unterschieden werden Ehrenannahme (Art. 56 ff.) und Ehrenzahlung (Art. 59 ff. Wechselgesetz).
Wissenschaft
Stille Sternentode
Schwere Sterne können zu einem Schwarzen Loch kollabieren, ohne sich durch eine Supernova-Explosion bemerkbar zu machen. Nun gibt es eine Methode, solche Ereignisse zu erforschen. von DIRK EIDEMÜLLER Schwarze Löcher gehören zu den erstaunlichsten Objekten im Universum. Gemäß der Allgemeinen Relativitätstheorie kann eine...
Wissenschaft
Im Ring der Zeit
Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...