Gesundheit A-Z

Sachleistungsprinzip

in der gesetzlichen Krankenversicherung geltendes Prinzip; der gesetzlich Versicherte ist berechtigt, bestimmte Leistungen von Vertragsärzten, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems sowie Arznei- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen; die dabei anfallenden Kosten werden mit den Leistungserbringern direkt abgerechnet. In der privaten Krankenversicherung gilt dagegen das Prinzip der Kostenerstattung.

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